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BGH, 31.03.1960 - III ZR 30/59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
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- BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 30/59
Zwar trägt nach § 276 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich der Kläger die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, und diese Vorschrift kommt auch für den Fall einer Verweisung nach § 81 BVerwGG zum Tragen (vgl. BGHZ 12, 52, 70 [BGH 22.12.1953 - V ZR 6/51] -71). - BGH, 31.01.1955 - III ZR 77/54
Zustimmung zur Sprungrevision
Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 30/59
Es ist nun aber ein vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretener Grundsatz des Beamtenrechts, daß die Dienstbezüge der Beamten nur für die Zukunft herabgesetzt oder gemindert werden können, und auch dies nur im Rahmen der Wahrung des "standesgemäßen Lebensunterhaltes", der unter der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie steht (vgl. BGHZ 6, 208, 213 [BGH 11.06.1952 - GSZ - 1/52] ; 16, 192, 200 [BGH 31.01.1955 - III ZR 77/54] -203; 20, 16, 17 u.a.). - BGH, 11.06.1952 - GSZ 1/52
Wohlerworbene Beamtenrechte
Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 30/59
Es ist nun aber ein vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretener Grundsatz des Beamtenrechts, daß die Dienstbezüge der Beamten nur für die Zukunft herabgesetzt oder gemindert werden können, und auch dies nur im Rahmen der Wahrung des "standesgemäßen Lebensunterhaltes", der unter der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie steht (vgl. BGHZ 6, 208, 213 [BGH 11.06.1952 - GSZ - 1/52] ; 16, 192, 200 [BGH 31.01.1955 - III ZR 77/54] -203; 20, 16, 17 u.a.). - BGH, 30.10.1952 - III ZR 56/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 30/59
Soweit es sich um die künftige Herabsetzung der Dienstbezüge ab Zugang der Verfügung des Regierungspräsidenten vom 21. März 1951 handelt, gilt folgendes: Ein weiterer das Beamtenrecht allgemein beherrschender Grundsatz geht dahin, daß Rechtsnachteile zu Lasten eines Beamten nur eintreten, wenn sie in Rechtsvorschriften eine klare Grundlage haben, so daß Zweifel sich zu Lasten des Dienstherrn auswirken (vgl. Urteil des Senats vom 30. Oktober 1952 III ZR 56/52 S. 12).